Besonders einschneidend wirkt sich die neue Düngeverordnung (DüV) aus, wonach bei einem Nährstoffvergleich nach Ablauf des Düngejahres nur noch 50 Kilogramm Stickstoff pro Hektar überschüssig sein darf. Bei einer hohen Grundfutterleistung von vorhandenen Flächen versus reduziertem Zufuhr von N und P aus Kraftfutter schließt sich der innerbetriebliche Kreislauf. Alles in Einem – 5 Schritte mitRead more
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